Flat Rate Tax

Als erster Kanton führte Obwalden 2008 die «Flat Rate Tax» ein. Das Volk stimmte ihr mit 6'840 zu 702 Stimmen zu. Bei einer Stimmbeteiligung von 33,1 Prozent legten 90,7 Prozent ein Ja ein.

Ab 01.01.2008 erhebt Obwalden einen einheitlichen Steuersatz von 1,8 Prozent für alle Einkommen; bis 10 000 Franken bleiben Einkommen allerdings steuerfrei. Zudem wird die Gewinnsteuer für Kapitalgesellschaften von 6,6 auf 6.0 Prozent gesenkt, damit hat Obwalden weiterhin die tiefsten Steuer für Unternehmen.

Steuerklima in OW http://www.iow.ch/de/steuerklima/

Wohnsitznahme in OW

Wir bieten Ihnen unsere Hilfe rund um die Wohnsitznahme in Obwalden aber auch in anderen Kantonen an.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Einholen von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
  • Mithilfe bei der Immobiliensuche (Miete oder Kauf)
  • Aushandeln von Pauschalsteuerabkommen, Steuerplanung sowie –optimierung

Die Schweiz kennt für ausländische Staatsangehörige verschiedene Aufenthaltsbewilligungen. Aufgrund Ihrer persönlichen bzw. beruflichen Absichten kommen 5 verschiedene Bewilligungen in Frage.

Wir stellen Ihnen die notwendigen Kontakte zu den verschiedenen Amtsstellen im Kanton her.

Mehr Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligung:
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt.html

Immobilienkauf

Durch die neue Steuerpolitik des Kantons Obwalden steigt die Nachfrage nach Immobilien in unserem Kanton. Gerne begleiten wir Sie bei der Suche nach einem geeigneten Objekt.

Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Grundstückerwerbs durch Personen im Ausland enthält eine Reihe von Einschränkungen, welche beachtet werden müssen. Wir helfen Ihnen dabei über die Stolpersteine.

Mehr Informationen zum Thema Grundstückerwerb:
https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/wirtschaft/grundstueckerwerb.html

Unternehmensgründung

Haben Sie eine gute Geschäftsidee und wollen sich selbständig machen? Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung Ihrer Firma:

Speziell in der Schweiz sind so genannte Domizilgesellschaften. Gemäss Art. 90 Abs. 1 StG OW sind dies Gesellschaften, die in der Schweiz eine Verwaltungstätigkeit aber keine Geschäftstätigkeit ausüben. Die reinen Domizilgesellschaften beschäftigen in der Schweiz kein eigenes Personal und unterhalten keine eigenen Büros.

In Verbindung mit gleichzeitiger Wohnsitznahme bieten sich als ausländischer Staatsangehöriger in einigen Kantonen interessante Möglichkeiten eine Gesellschaft zu gründen.

Rechtsformen – Entscheidungshilfe 
https://www.gruenden.ch/vorbereitungen/rechtsformen/